Hallo miteinander, ja ich weiß, hört ich jetzt leicht verfrüht an, warum ich jetzt schon ein Toga 2012-Thema aufmache, aber ich habe da so eine kleine Idee. Was haltet ihr von einem kleinen Feuerwerk am Abend ? Deshalb poste ich jetzt schon, weil ich für die vergangene Togaparty paar Wochen vorher schon mich dumm und dämlich gesucht habe. Natürlich habe ich nichts Brauchbares gefunden. Anscheinend kriegt man echt nur die paar Tage vor Silvester Feuerwerkskörper. Sprich wir müssten für Toga 2012 jetzt schon kaufen, wenn ihr Bock drauf habt !
Da kommen mir spontan die Worte "Naturschutzgebiet" und "Brandgefahr" im Sommer (sofern es einer wird) in den Sinn. Ganz abgesehen von der Sondergenehmigung, die man bräuchte, um das legal machen zu können.
Wobei ich mir beim Naturschutzgebiet nicht so ganz sicher bin....
Das hatten wir für 2011 auch mal angedacht, nur iwas kam dazwischen... Dann war da noch eine Idee mit nem Delta im Feld.. kann mich nur wage dran errinnern
michael hat recht, zumindest mit sondergenehmigung und brandgefahr. naturschutzgebiet nicht unbedingt, sonst dürfte man in barmen ja quasi nirgendwo raketen steigen lassen, wir sind ja von NSG umgeben. ;)
Ganz generell steht im Bundesnaturschutzgesetz unter §2 (Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege) das folgende zu lesen: 5. Schädliche Umwelteinwirkungen sind auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gering zu halten; empfindliche Bestandteile des Naturhaushalts dürfen nicht nachhaltig geschädigt werden. 9. Die wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushalts in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Biotope und ihre sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln oder wiederherzustellen.
Jedes Naturschutzgebiet (welcher Art auch immer) wird aufgrund eines Schutzwürdigkeitsgutachtens (auch naturschutzfachliche Bewertung genannt) errichtet. Und diese erstreckt sich immer auf ganze Biotope und das gesamte Artenspektrum, das dort vorkommt. Diese Arten werden einzeln benannt und bewertet - und dabei sind immer auch Vögel. Und Vögel haben nun einmal die unangenehme Angewohneit, Ihre Brutzeit mitten in die Feuerwerkssaison zu legen. Und das ist aus unserer Erfahrung heraus auch der Grund, aus dem Feuerwerke in der Regel abgelehnt werden - man stört mit dem Feuerwerk das Brutgeschäft. Selbst in Landschaftsschutzgebieten kann es da manchmalaufgrund der Brutzeit schon problematisch werden, auch wenn man hier erheblich bessere Chancen hat - hier ist die Bereitschaft zu Zugeständnissen größer, und so ziemlich jedes Naturschutzgebiet verfügt als Puffer über Landschaftsschutzgebiete. Manchmal kann man auch etwas erreichen, wenn man bereit ist, nur ruhige Effekte zu verwenden und dies entsprechend zusichert.
Das Problem ist in der Regel auch, dass die zuständigen unteren Naturschutzbehörden die Naturschutzverbände beteiligen, sobald ein Antrag vorliegt, und die sind meist nicht sehr feuerwerksfreundlich eingestellt.
Übrigens wird in Brandenburg auch gern §26 Abs. 1 (Umgang mit Feuer) des Brandenburgischen Landes-Waldgesetzes zitiert, der da lautet: Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Waldrand ist außerhalb einer von den Forstbehörden errichteten oder genehmigten Feuerstelle das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers verboten.
Zusammenfassung: Insgesamt stehen die Chancen für ein Feuerwerk im Naturschutzgebiet im Sommer schlecht, in Landschaftsschutzgebieten etwas besser und im Winter haben wir es noch nicht probiert....
ich bin der meinung, dass eine offizielle anfrage an die gemeinde sicherlich mehr aufschluss geben wird....
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